Zum Schutz gegen Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen
müssen elektronische Aufzeichungssysteme seit dem 1.1.2020 mit einer TSE ausgestattet sein.
Unser Bondrucker erfasst ausschließlich Bonnummern, keine Umsätze oder Bezahlvorgänge.
Nach Einschätzung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe handelt es sich daher bei unserem Gerät nicht um ein Aufzeichnungssystem.
Die für die Abrechnung erforderlichen Zahlen können Sie jedoch auf einfache Art ermitteln.
Machen Sie sich mit dem Vorgehen vertraut.
Bitte studieren Sie die Funktionen Testbestellung 118 und Warenwertrecher 128 sehr genau.