(1) Der Gesamtzähler kann nur gelöscht werden, wenn zuvor die Zählerstände der einzelnen Bediener ausgedruckt und gelöscht wurden (siehe Funktion 116)
(2) Der Gesamtzähler kann nur gelöscht werden, wenn zuvor eine Testbestellung über die Gesamtdaten (Funktion 118) aufgerufen wurde.
Bei einem versehentlichen Löschen der Gesamtzählerstände liegt dann wenigstens noch der Papierausdruck vor.
Soll der Gesamtzähler gelöscht werden, ist wie folgt vorzugehen:
Soll der Gesamtzähler gelöscht werden, ist wie folgt vorzugehen:
Machen Sie folgende Bedienschritte:
Es erscheint die Anzeige Daten gelöscht